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Familienbeihilfe in Österreich

Wer kann Familienbeihilfe erhalten?

Familienbeihilfe (auch Kindergeld genannt) ist eine der grundlegendsten sozialen Beihilfen in Österreich. Dieses spricht jedem Kind, das in Österreich geboren oder angemeldet wurde, unabhängig vom Einkommen der Eltern zu. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt werden.

 

Voraussetzungen:

  • Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes muss in Österreich sein
  • Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil wohnen, der Familienbeihilfe bezieht
  • Die Beihilfe wird automatisch der Mutter zugesprochen. Wenn aber der Vater diese Leistung beziehen will, muss die Mutter eine Verzichtserklärung unterschreiben. Falls die Eltern getrennt leben, wird die Familienbeihilfe durch denjenigen Elternteil bezogen, bei dem das Kind wohnt
  • Man braucht eine Anmeldebescheinigung und auch Mittel für den Lebensunterhalt
  • Die Familienbeihilfe können sowohl österreichische Bürger*innen, als auch Bürger*innen der EU und Drittstaaten (sofern sie einen Asylstatus oder einen auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitel haben) beziehen

 

Ab wann kann man Familienbeihilfe erhalten?

Wenn das Kind in Österreich geboren wird, steht die Familienbeihilfe ab dem Tag der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr zu. Im Falle, dass das Kind schon volljährig ist, aber noch in die Schule geht oder studiert, kann die Beihilfe bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden. Für Kinder, die eine Behinderung haben, wird die Zeit auf 25 Jahre verlängert.

Es ist wichtig, dass das Kind während des Studiums nicht die Mindeststudiendauer überschreitet und eine gewisse Anzahl an ECTS Punkten sammelt. Wenn das nicht eingehalten werden kann, kann das Finanzamt die Rückzahlung der Beihilfe einfordern.

 

Wie kann man diese Beihilfe erhalten?

  1. Wenn das Kind in Österreich geboren wird, wird die Familienbeihilfe automatisch gewährt. Nach der Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt werden alle Daten an das Finanzamt weitergereicht. Allerdings kann das Finanzamt das Einreichen weiterer Dokumente einfordern. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Person mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft diese Sozialleistung in Anspruch nehmen will.
  2. Wenn aber die Eltern und das Kind dauerhaft nach Österreich umgezogen sind, muss ein Elternteil den Antrag auf Familienbeihilfe stellen.

Das Finanzamt hat hier das Recht, den genauen Lebensmittelpunkt der antragstellenden Person zu untersuchen und kann auch weitere Dokumente, die den Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes bestätigen, einfordern.

Das Geld wird auf das Konto verschickt, das von dem Elternteil angegeben wurde.

Wenn das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat, kann man um eine erhöhte Familienbeihilfe ansuchen. Diese beträgt zusätzlich 155,90 € im Monat.

Den Antrag kann man entweder in schriftlicher Form an das Finanzamt per Post einreichen oder auch online auf finanzonline.at stellen.

 

Höhe der Familienbeihilfe im Monat (Stand: 2022)

114,00 € ab dem Tag der Geburt

121,90 € ab dem 3. Lebensjahr des Kindes

141,50 € ab dem 10. Lebensjahr des Kindes

165,10 € ab dem 19. Lebensjahr des Kindes

 

Zusätzlich werden monatlich ab dem zweiten Kind folgende Beiträge ausgezahlt:

2 Kinder: 14,20 €

3 Kinder: 52,20 €

4 Kinder: 106,00 €

5 Kinder: 160,00 €

 

Wenn der Elternteil hier arbeitet oder eine Firma hat, wird ein Kinderabsetzbetrag von 58,40 € pro Kind monatlich ausbezahlt.

Kinder im Schulkindesalter von 6 bis 15 Jahren erhalten im September ein Schulstartgeld von 100 €.

Kann man Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben, bekommen, wenn ein Elternteil in Österreich lebt und arbeitet? Auf diese und weitere Fragen antworten wir im nächsten Artikel.

 

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